
Was Ferienhausvermieter in Kroatien wissen müssen
Gute Nachrichten für viele Ferienhausvermieter:
Ab 1. Januar 2025 können kleine Vermieter in Kroatien auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Was bedeutet das konkret für Eigentümer, die ihre Ferienimmobilie in Kroatien (z. B. in Istrien) vermieten?
💶 Umsatzsteuer Kroatien 2025: Was ändert sich?
Die neue EU-weite Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmern mit einem Jahresumsatz unter 85.000 € (in Kroatien: 40.000 €), die Umsatzsteuerpflicht freiwillig zu verlassen.
Das betrifft auch viele private Vermieter von Ferienhäusern.
✅ Vorteile für Vermieter ohne Umsatzsteuerpflicht:
Keine Mehrwertsteuer mehr auf deine Mieterlöse
Weniger Bürokratie – keine monatlichen oder vierteljährlichen Meldungen
Einfachere Preisgestaltung für Online-Portale (z. B. Airbnb, Booking)
⚠️ Nachteile: Vorsicht beim Vorsteuerabzug
Keine Rückerstattung der Umsatzsteuer bei Ausgaben (z. B. Reinigung, Reparaturen)
Du musst unter der Umsatzgrenze bleiben – sonst Rückkehr zur Steuerpflicht
Keine MwSt-Ausweisung für Geschäftskunden (z. B. Reiseveranstalter)
Für wen lohnt sich der Ausstieg?
✅ Private Vermieter mit Jahresumsatz unter 40.000 €
✅ Vermietung ausschließlich an Touristen/Privatpersonen
✅ Keine oder geringe Investitionen geplant
❌ Nicht ideal für:
Gewerbliche Vermieter mit vielen Kosten
Vermietung an Firmenkunden
Neubauten oder Sanierungsprojekte (wegen fehlender Vorsteuer)
📝 Was solltest du jetzt tun?
1. Prüfe deine Einnahmen 2025
2. Sprich mit einem Steuerberater in Kroatien
3. Melde den Ausstieg rechtzeitig beim kroatischen Finanzamt (Porezna uprava)
4. Passe deine Preise & Inserate an (brutto = netto)
💡 Trust Solutions Tipp:
Viele Vermieter denken zu spät an das Thema Umsatzsteuer Kroatien 2026.
Wir empfehlen, sich jetzt beraten zu lassen und die Preisgestaltung sowie Buchhaltung ab 2026 entsprechend zu planen.
Kommentar hinzufügen
Kommentare